Jürgen Kunz - Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater

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Steueränderungen 2023
Auch zum Beginn des Jahres 2023 hat der Gesetzgeber relevante Steueränderungen beschlossen, die sich auf die Steuerlast sehr vieler Steuerzahler auswirken. Insbesondere durch die steigenden Inflationszahlen, den schwierigen Arbeitsmarkt und die erwarteten Engpässe im Bereich der Gas- und Stromversorgung, versucht die Bundesregierung einzuwirken und die Bürger zu unterstützen und steuerlich zu entlasten. Nachfolgend erhalten Sie Auskünfte über die in meiner Kanzlei bisher am häufigsten aufgetretenen Fragen.


Steueränderungen 2023 

2023 - Der Grundfreibetrag ist erhöht worden
Der Grundfreibetrag wurde 2023 erhöht. Und zwar um 561,- € auf 10.908,- €. Ab 2024 wird er um weitere 696,- € auf
11.604,- € erhöht.

2023 gibt es mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld wurde seit dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250,- € pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind bedeutet dies nun ein Plus von monatlich 31,- €. Für das dritte Kind ein Plus von 25,- €. Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160,- € auf 8548,- € erhöht.
Zum 1. Januar 2023 steigt der Kinderfreibetrag um weitere 404,- € auf 8952,- € und zum 1. Januar 2024 um weitere 360,- € auf
9312,- €. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen (dessen Höhe an den Grundfreibetrag angelehnt ist) wird ebenfalls angehoben.

Spitzensteuersatz 2023
Der Spitzensteuersatz wird 2023 von derzeit 58.597,- € auf 62.827,- angehoben werden. Im Jahr 2024 wird er ab einem Jahreseinkommen von 66.779,- € erhoben werden.

Ausbildungsfreibetrag 2023
Viele Kinder werden von Ihren Eltern während der Berufsausbildung finanziell unterstützt. Ist der Nachwuchs aber zum Beispiel volljährig und wohnt nicht mehr zu Hause, so kann der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes während der Berufsausbildung (sogenannter Ausbildungsfreibetrag) geltend gemacht werden. Dieser wurde seit dem 1. Januar 2023 von 924,- € auf 1200,- € je Kalenderjahr angehoben.


Das Sparen sowie das Investieren lohnt sich mehr 2023
Der Sparer-Pauschalbetrag (Sparerfreibetrag) ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen ist. Er wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801,- € auf 1000,- € für alleinstehende und von 1602,- € auf 2000,- € für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
Das bedeutet, wer mehr als die oben angegebenen Beträge in Zinsen, Dividenden, etc. erhält, muss diese ab diesen Beträgen versteuern.


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Alleinerziehende werden 2023 mehr unterstützt
Alleinerziehende werden bei der Lohn-und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Dieser Entlastungsbetrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt und gilt seit dem Jahr 2022 unbefristet. In Anerkennung der Situation von Alleinerziehenden ist der Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2023 um weitere 252,- € auf 4260,- € angehoben worden.


2023 - Voller Sonderabgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen (gesetzliche Rente- und Riesterrente).
Bisher konnten nur 80% abgesetzt werden.


Inflationsausgleichsprämie (Freiwillige Inflationsprämie) --Rückwirkend zum 01.Okt. 2022--
Um Bürger angesichts stark gestiegener Preise zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Inflationsausgleichsprämie gestattet. Mit dieser Inflationsprämie nimmt die Bundesregierung die Arbeitgeber in die Pflicht. Diese können nun bis Ende 2024 ihren Mitarbeitern freiwillig die Sonderzahlung von bis zu 3.000,- € steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Arbeitnehmer haben allerdings keinen Anspruch auf diese Prämie. Ob diese Prämie auf einmal oder monatlich vom Arbeitgeber bezahlt wird bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Sie darf nur insgesamt 3000,- € nicht übersteigen, um für den Arbeitnehmer steuerfrei zu bleiben. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Arbeitnehmer können diese Inflationsprämie aber auch in Form von Sachleistungen erhalten. Diese müssen aber dazu dienen, den Arbeitnehmer in Zeiten der hohen Inflation zu entlasten. Dies können Tankgutscheine oder Gutscheine für Waren- und Essensgutscheine sein. Diese Inflationsausgleichsprämie gilt auch für Mini-Jobber.


2023 - Die HomeOffice-Regelung wird verbessert
Gute Nachrichten für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Home-Office arbeiten: Seit dem 01.Januar 2023 können Sie an bis zu 210 Tagen (bisher nur an 120 Home-Office-Tagen) pauschal Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6,- € angesetzt werden. Also bis zu 1260,- € im Jahr.


2023 - Die Gastronomie wird unterstützt
2020 wurde die Umsatzsteuer für die Gastronomie (im Zuge der Corona-Pandemie) für Speisen auf 7 % gesenkt. Diese Unterstützungsmaßnahme wurde erst auf den 31. Dezember 2022 befristet und nun bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.


2023 - Bürgergeld
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Regelsatz des Bürgergeldes laut dem Gesetz zum Bürgergeld 502,- €. Das ist der Regelsatz für Alleinstehende. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes (Hartz IV) um 53,- € monatlich.
Steuerlich hat diese Erhöhung keinerlei Auswirkungen.

2023 - Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Januar 2023
Die Grundsteuererklärung sollte eigentlich bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabefrist wurde jedoch bis zum 31.01.2023, also um drei Monate, verlängert.




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