Jürgen Kunz - Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater

Ihr Steuerberater in Berlin



Steueränderungen 2025

Durch den Bruch der Ampelkoalition stehen nun aktuell geplante Steueränderungen natürlich auf der sprichwörtlichen "Kippe".

Zu Beginn des Jahres 2025 hatte der Gesetzgeber noch relevante Steueränderungen beschlossen, die sich auf die Steuerlast sehr vieler Steuerzahler auswirken sollten. Insbesondere durch die sinkende Wirtschaftskraft, die Probleme am  Arbeitsmarkt und die erwarteten Engpässe im Bereich der Gas- und Stromversorgung - eventuell durch den Israel/Hamaskrieg oder durch den Präsidentenwechsel in Amerika verursacht, versuchte die Ampelkoalition einzuwirken und die Bürger zu unterstützen und steuerlich zu entlasten. Nachfolgend erhalten Sie Auskünfte über die in meiner Kanzlei bisher am häufigsten aufgetretenen Fragen und die geplanter Steueränderungen.



Achtung - TOP - Aktuell
Um die entsprechende Verringerung der Nettolöhne zu dämpfen, wird der Grundfreibetrag bei der Steuer 2025 um 312,- Euro/624,-€ auf 12.096 Euro (Verheiratete 24192,-€) angehoben. Das sind zwölf Euro mehr als bisher geplant. Im Jahr darauf steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro.


2025 - Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf den jahrzehntealten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). In den alten Bundesländern wurden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. Nunmehr wurden im gesamten Bundesgebiet neue Grundbesitzwerte festgestellt.


2025 - Steuerklasse
Was ändert sich 2025 zum Thema Steuerklasse?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind auch nach der geplanten Steuerreform im Jahr 2025 verpflichtet, eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Allerdings gilt Steuerklasse 4/4 dann für beide Verdiener – nicht mehr "3" für den Gut- und "5" für den schlechter Verdienenden.


2025 - Ein- und Entnahmen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen
Die Steuerbefreiung wurde ausgeweitet auf Anlagen bis zu 30kW (peak je Einheit)



2025 - Abzug von Kinderbetreuungskosten
Zur Zeit können 2/3 der Aufwendungen max. 4000,-€ pro Kind abgezogen werden. Künftig sind 80% max. 4800,- pro Kind abziehbar


2025 - Umsatzsteuer
Besteuerung von Kleinunternehmern (§19UStG)
Ab 2025 können Unternehmer die Vorteile der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sofern der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000€ nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000€ nicht überschreitet. 


2025 - Änderung des Erbschaftsteuergesetzes
Der Hinterbliebenenpauschbetrag erhöht sich von 10.300,-€ auf 15.000,-€.


2025 - Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der Kinderfreibetrag soll im Veranlagungszeitraum 2025 auf 6672,-€ steigen und ab dem Jahr 2026 auf 6828,-€.
Hinzu kommt der Erziehungsfreibetrag von 2928,-€. Das Kindergeld steigt ab Januar 2025 auf 255,-€ monatlich und ab 2026
auf 259,-€.


Abzüge 2025
Die Krankenversicherung wird teurer – Kinderlose zahlen höhere Sozialabgaben.
(In Kürze mehr)




Steuerberater "Jürgen Kunz" im Interview über das Thema "Erbschaftssteuer"

Steuerberater "Jürgen Kunz" spricht über das deutsche Erbschaftssteuergesetz und die rechtlichen Möglichkeiten die man hat, um Erbschaftssteuer zu sparen. Von der Schenkung über die Adoption und über die vielen anderen wichtigen Punkte im Erbschaftssteuergesetz.