Der sogenannte "Promi-Steuerdeal" gilt auch für jeden Normalbürger
Zu den Geschäftsfeldern einer qualifiziert arbeitenden Steuerberatungskanzlei gehört selbstverständlich auch das Steuerstrafrecht.
In diesem Zusammenhang bietet sich gelegentlich die Möglichkeit sogenannter "Deals" mit der Finanzverwaltung sowie den dafür zuständigen Steuerstrafbehörden zu schließen.
Unser Büro arbeitet für Sportler, Journalisten, Akrobaten, Sänger, Texter und Komponisten sowie alle Sparten von Künstlern. Gern erledigen wir Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Bezug auf die Bearbeitung der Buchführung, der Jahresabschlüsse sowie der Steuererklärungen mit ihren persönlichen und steuerspezifischen Problemen als "Promi".
Das Corona -Zeitalter trifft "Promis" sowie "kleine" und "große" Künstler gleichermaßen
Hilfe in Corona - Zeiten
um ihre Existenz.
Mittlerweile häufen sich die Anrufe in unserem Steuerbüro von "kleineren" und mittelständischen Künstlern, die gerne Hilfen beantragen wollen, um das künstlerische "Überleben" zu sichern.
Da das künstlerische Klientel unserer Kanzlei hauptsächlich aus dem Umfeld von Berlin kommt, haben wir im unteren Text aufgeführt, was Sie zum Beispiel tun können, wenn Sie aus Berlin kommen und Künstler sind:
Für Berlin
Der Berliner Senat hatte ursprünglich ein eigenes Programm aufgelegt, dass speziell für Solo-Selbstständige, Kreativschaffende sowie auch für Kleinstunternehmen gilt. Neben Geldern aus dem sogenannten Hilfsfonds des Bundes kann man vom Land Berlin zusätzlich 5.000 Euro beantragen.
Inzwischen hat die Investitionsbank Berlin die Landeshilfen mit den Bundeshilfen zusammengelegt.
Kreativschaffende, Künstler, Soloselbstständige und Kleinunternehmen können nun bis zu 9.000 Euro beantragen.
Weitere Einzelheiten und das Antragsformular findet man hier.
Vom Berliner Senat werden aktuell regelmäßig neue Hilfsprogramme aufgelegt, auch für kulturelle Einrichtungen, Clubbetreiber- und Clubbetreiberinnen sowie von Festivals. Alle Infos findet man hier.
-Ihre Steuerkanzlei-