Jürgen Kunz - Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater

Ihr Steuerberater in Berlin

Der sogenannte "Promi-Steuerdeal" gilt auch für jeden Normalbürger

Zu den Geschäftsfeldern einer qualifiziert arbeitenden Steuerberatungskanzlei  gehört selbstverständlich auch das Steuerstrafrecht.

Im Rahmen unserer langjährigen Berufspraxis haben wir deshalb auch immer wieder wertvolle Erfahrungen im Steuerhinterziehungs- und Steuerstrafrecht sammeln können.

 

Dabei  arbeiten wir wenn nötig  auch mit auf dem Gebiet erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien und Strafrechtlern "Hand in Hand".

In diesem  Zusammenhang bietet sich gelegentlich die Möglichkeit sogenannter "Deals" mit der Finanzverwaltung sowie den dafür zuständigen Steuerstrafbehörden zu schließen.

Diese Möglichkeit steht dabei nicht nur Prominenten zu, sondern auch jedem Normalbürger der steuer-strafrechtlich  verfolgt wird!

Doch gerade bei "Promis" können zuweilen weitergehende Erfolge im Zusammenhang mit "Deals" bei Steuerstrafvergehen erzielt werden, da diese Personen mit unter ein besonders hohes Ansehen in unserer Gesellschaft genießen, dass sie sich aufgrund von kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen oder gemeinnützigen Leistungen erworben haben.

 

Gerne beraten wir unsere Mandanten - auch "Promis"- bei derartigen Problemen mit dem dafür notwendigen Wissen und der natürlich damit erforderlichen Diskretion.

 

Unser Büro arbeitet für Sportler, Journalisten, Akrobaten,  Sänger,  Texter und Komponisten sowie alle Sparten von Künstlern. Gern erledigen wir Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Bezug auf die Bearbeitung der Buchführung, der Jahresabschlüsse sowie der Steuererklärungen mit ihren persönlichen und steuerspezifischen  Problemen als "Promi".



Das Corona -Zeitalter trifft "Promis" sowie "kleine" und "große" Künstler gleichermaßen

Hilfe in Corona - Zeiten 

Steuerberater Berlin - Die Corona Hilfen - Für Sie als Steuerberater auch ihr Spezialist in Erbschaftssteuer Steuerberater "Jürgen Kunz" betreut Sie auch in Corona-Zeiten und kennt für Sie die dementsprechenden steuerlichen Corona-Hilfen


In "Corona-Zeiten" sind große und "kleine" Promis sowie Künstler gleichermaßen von den Auswirkungen der Pandemie und den dazugehörigen Einschränkungen betroffen.
Da man sich im allgemeinen um die renommierten Künstler mit zum Beispiel großen Gema-Ausschüttungen, Werbe- verträgen oder größeren Rücklagen keine Sorgen machen muss, bleibt aber bei den "kleineren"  Künstlern doch die Angst

um ihre Existenz.
Mittlerweile häufen sich die Anrufe in unserem Steuerbüro von "kleineren" und mittelständischen Künstlern, die gerne Hilfen beantragen wollen, um das künstlerische "Überleben" zu sichern.

Da das künstlerische Klientel unserer Kanzlei hauptsächlich aus dem Umfeld von Berlin kommt, haben wir im unteren Text aufgeführt, was Sie zum Beispiel tun können, wenn Sie aus Berlin kommen und Künstler sind: 


Für Berlin

Der Berliner Senat hatte ursprünglich ein eigenes Programm aufgelegt, dass speziell für Solo-Selbstständige,  Kreativschaffende  sowie auch für Kleinstunternehmen gilt. Neben Geldern aus dem sogenannten  Hilfsfonds des Bundes kann man vom Land Berlin zusätzlich 5.000 Euro beantragen.

Inzwischen hat die Investitionsbank Berlin die Landeshilfen mit den Bundeshilfen zusammengelegt.
Kreativschaffende, Künstler, Soloselbstständige und Kleinunternehmen können nun bis zu 9.000 Euro beantragen.
Weitere Einzelheiten und das Antragsformular findet man hier.

Vom Berliner Senat werden aktuell regelmäßig neue Hilfsprogramme aufgelegt, auch für kulturelle Einrichtungen, Clubbetreiber- und Clubbetreiberinnen  sowie von  Festivals. Alle Infos findet man hier.


-Ihre Steuerkanzlei-  

Der Steuerberater Jürgen Kunz, Promi Steuerberater in Berlin sowie Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte "Jürgen Kunz" aus Berlin - Spandau