-Erbschaftssteuererklärung-
Ein Steuerberater ist ein Spezialist für Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Steuerberechnungen in Erbangelegenheiten.
Selbstverständlich helfe ich Ihnen jederzeit auch bei Ihrer Erbschaftssteuererklärung!
Beträge aus Erbschaften im Todesfall sowie Schenkungen unter Lebenden, müssen versteuert werden. Je nach Höhe des vererbten Vermögens variiert auch die Erbschaftssteuer. Wer die Erbschaftssteuer nach dem Tode umgehen oder mindern möchte, kann schon zu Lebzeiten Schenkungen durchführen.
Erbschaftssteuern: Abhängig von der Vermögenshöhe und dem Erben
Bei der Erbschaftssteuer wird zwischen „Ehegatten, Partnern und Kindern“, „anderen Verwandten“ – wie Geschwistern, Schwiegereltern und -kindern oder geschiedenen Ehepartnern – und „übrigen Erben“ unterschieden. Je nach Höhe des vererbten Betrags und Einteilung in einer der genannten Kategorien, kann die Steuer zwischen 7 und 50 Prozent betragen, wobei „übrige Erben“ am meisten Steuern zahlen müssen.
Hinweis
Wurde ein gegenseitiges Testament (sog. Berliner Testament) verfasst, muss nach dem Tod des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte Erbschaftssteuer zahlen. Nach dem Tod des Letztversterbenden unterliegen auch die nun erbenden Kinder der Erbschaftssteuer.
Schenkungen umgehen die Erbschaftssteuer
- Rückforderungsvorbehalt
- Nießbrauchrecht
Wo finde ich das Erbschaftssteuerformular?
Hier ! Laden Sie es sich hier auf unserer Seite herunter!
Das Erbschaftssteuer-Formular ist mit einem Mausklick ganz einfach herunterzuladen. So landet es direkt auf Ihrem Computer, Tablet, Laptop oder dem Handy.
Einfach einen Mausklick mit der linken Maustaste auf das PDF-Symbol:
-Ihr Steuerbüro Jürgen Kunz-
Sehr gerne mache ich Ihnen Ihre Erbschaftssteuererklärung in Berlin, Spandau, Charlottenburg und auch darüber hinaus. Machen Sie einfach einen Termin mit mir.
-Ihr Jürgen Kunz / Steuerberater und vereidigter Buchprüfer
-Mein Erfolg ist Ihr Gewinn-
-Ihr Jürgen Kunz / Steuerberater und
vereidigter Buchprüfer-